Energieeinsparungsgesetz (EnEV)
Dieses Gesetz gibt die Rahmenbedingungen für Wärmedämmarbeiten im
gewerblichen und privaten Bereich vor.Nachstehend eine Übersicht der
geforderten Dämmdicken für Heizungs- Warmwasser (Sanitär)- und Kalt-
wasserleitungen unter verschiedenen baulichen Gegebenheiten.
Wärmedämmung von Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen, Kälteverteilungs- und Kaltwasserleitungen sowie Armaturen
Aus rechtlichen Gründen können hier keine Verlinkungen angeboten werden.Im Internet finden Sie jedoch,insbesondere bei den Dämmstoffherstellern,detailliertere Informationen zur Dämmung von Rohrleitungen
Zeile | Art der Leitungen/Armaturen | Mindestdicke der Dämmschicht, bezogen auf eine Wärmeleitfähigkeit von 0,035 W/(m·K) |
1 | Innendurchmesser bis 22 mm | 20 mm |
2 | Innendurchmesser über 22 mm bis 35 mm | 30 mm |
3 | Innendurchmesser über 35 mm bis 100 mm | gleich Innendurchmesser |
4 | Innendurchmesser über 100 mm | 100 mm |
5 | Leitungen und Armaturen nach den Zeilen 1 bis 4 in Wand- und Deckendurchbrüchen, im Kreuzungsbereich von Leitungen, an Leitungsverbindungsstellen, bei zentralen Leitungsnetzverteilern | 1/2 der Anforderungen der Zeilen 1 bis 4 |
6 | Wärmeverteilungsleitungen nach den Zeilen 1 bis 4, die nach dem 31. Januar 2002 in Bauteilen zwischen beheizten Räumen verschiedener Nutzer verlegt werden | 1/2 der Anforderungen der Zeilen 1 bis 4 |
7 | Leitungen nach Zeile 6 im Fußbodenaufbau | 6 mm |
8 | Kälteverteilungs- und Kaltwasserleitungen sowie Armaturen von Raumlufttechnik- und Klimakältesystemen | 6 mm |